Unsere Leistungen

Gesetzeskonforme Hinweisgeber-Meldestelle mit offizieller Bestellung einer Ombudsperson ohne Risiken und Top-Beratung durch Compliance-Officer und spezialisierte FachanwältInnen.

Sichern Sie sich jetzt gegen das HinSchG ab!

Warum ist der Hinweisgeberschutz notwendig?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dem Schutz von Personen, die in Unternehmen oder Behörden auf Missstände oder Verdachtsmomente hinweisen.

Vorher waren solche Hinweisgeber oft von negativen Konsequenzen wie Abmahnung, Diskriminierung, Kündigung oder Mobbing bedroht.

Das Gesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um und regelt den Schutz von Mitarbeitern, die beruflich Verstöße entdecken und an eine Meldestelle weitergeben.

Das Gesetzt schützt Hinweisgeber vor

5

Diskriminierung

5

Abmahnung und Kündigung

5

Entzug von Lizenzen oder Genehmigungen

5

Gehaltskürzungen / -einbußen

5

Mobbing

5

Negative Beurteilungen

5

Verleumdung und Verunglimpfung

5

Karriereeinbußen

  • 100% sicher für Hinweisgebende
  • Transparent für alle Beteiligten
  • Es gilt immer die Unschuldsvermutung
  • Absolut anonym
  • Nach der aktuellen Rechtsprechung
  • Immer nach dem need-to-know Prinzip
  • Garantierte Einhaltung des HinSchG
  • 100% Rechtssicherheit für Sie

Unsere Lösung

Wir stellen Ihnen ein ganzheitliches Hinweisgeber-System, unser Compliance-Office und juristische Beratung zu Hinweisen aus einer Hand zur Verfügung. So müssen Sie sich keine Gedanken über einzelne Aufgaben und Rollen mehr machen – wir übernehmen die gesamte Koordination, Steuerung und Bearbeitung.

01

Hinweis-Meldestelle

Rollout und Betrieb einer dezidierten Hinweisgeber-Meldestelle für Ihr Unternehmen, auf Wunsch ganz auf Ihre Corporate Identity angepasst und individuell gestaltet.

02

Hinweis-Bearbeitung

Wir bearbeiten alle eingehenden Hinweise nach unseren Verfahrensgrundsätzen, fordern Informationen nach, führen interne Ermittlungen durch und unterstützen Sie mit juristischer Beratung aus allen Fachrichtungen.

03

Einhaltung von Fristen und Reportingpflichten

Wir garantieren die Einhaltung aller gesetzlicher Fristen (Rückmeldung und Abschluss) und erfüllen sämtliche Reportingpflichten nach HinSchG gemäß DSGVO.

Features des alvato Hinweisgebersystems

Anonyme und personalisierte Hinweise über das alvato Hinweisgebersystem

Mit Hilfe des Hinweisgeberformulares können Sie einfach und vetraulich Hinweise empfangen.

Hinweise können auch ohne Probleme per Smartphone oder Tablet abgegeben werden, denn unser digitales Hinweisgebersystem ist für die mobile Hinweisabgabe optimiert.

Die Hinweisabgabe erfolgt über Ihre eigene Hinweisgeber-Seite. 

Die hinweisgebende Person kann selbst entscheiden, ob sie ihren Hinweis anonym oder unter Angabe von Kontaktdaten abgeben möchte.

Auf Ihr Unternehmen angepasste Formulare

Wir konfigurieren das Ihr Hinweisgebersystem nach Ihren Wünschen und Vorgaben.

Dafür nutzen wir dynamische Formulare, die wir individuell für Sie gestalten. Dadurch können spezifische Anforderungen und Fragestellungen direkt bei der Hinweisabgabe entsprechend berücksichtigt werden.

Für andere Zwecke, wie beispielsweise Hinweise nach ISO27001, TISAX oder DSGVO können so separate Formulare angelegt werden, die nicht nur die EU-Whistleblower-Richtlinie erfüllen.

Unbegrenzte interne und externe Benutzer

Das alvato Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit, unbegrenzte Benutzer in verschiedensten, auch selbst definierten, Rollen anzulegen und mit selektiven Rechten auszustatten.

So können für die Bearbeitung eines Hinweises nötige IT- oder Personalmitarbeitende direkt angelegt und über einen Fall im System automatisiert informiert werden.

Auch das Teilen von Fällen mit externen Stakeholdern (RechtsanwältInnen, BeraterInnen, MediatorInnen, etc.) ist in unserem Tool problemlos möglich.

Standardisierte Bearbeitungsprozesse für Hinweise und Fälle

Unser digitales Hinweisgebersystem begleitet Compliance Officer und Bearbeitende bei der Organisation der nächsten Schritte und speichert den Verlauf vorheriger Interaktionen. Somit ist eine reibungslose und unternehmensweite homogene Bearbeitung der Fälle möglich.

Auf Wunsch kann der Bearbeitende den Meldenden mit einem Klick im digitalen Hinweisgebersystem über den Bearbeitungsstand und die bereits getroffenen Maßnahmen unterrichten.

Anonymer Dialog

Entscheidet sich der Hinweisgebende dazu, eine Meldung komplett anonym abzugeben, ist über das digitale Hinweisgebersystem trotzdem eine sichere und anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Compliance Officer des Unternehmens gesichert.

Nach Einreichen eines Hinweises werden dem User Login-Daten generiert. Mit diesen kann sich der Hinweisgebende jederzeit im alvato Hinweissystem anmelden, Nachrichten schreiben, weitere Dateien hochladen oder einen neuen Bericht anlegen.

Die Kommunikation mit der hinweisgebenden Person erfolgt auch über diesen Kanal vollständig anonym per Chat.

Alle Tochterunternehmen und Standorte an einem Ort

Konzerne oder Unternehmensgruppen können in dem digitalen Hinweisgebersystem weitere Gesellschaften anlegen. Bei der Hinweisabgabe können dann hinweisgebende Personen gezielt eine Gesellschaft auswählen, für welche der abgegebene Verstoß gilt. Eine weitere Detaillierung ist nach Standorten möglich.

Innerhalb des Dashboards können unsere Compliance Officer und RechtsanwältInnen die Gesellschaften einsehen und die Fälle einzeln, je nach zugewiesener Gesellschaft, bearbeiten.

Bei der Einbindung von Schlüsselrollen Ihres Unternehmens lassen sich so auch standordspezifische Benutzer mit eingeschränkten Rechten hinzufügen (bspw. Standort A darf nur Standort A-Hinweise einsehen).

Virenscan und Entfernung von Metadaten

Die hochgeladenen Dokumente und Dateien der Hinweisgeber werden automatisch auf Viren und Malware überprüft.

Um die zentrale Anforderung des HinSchG auf Anonymität der hinweisgebenden Person zu erfüllen, werden beim Upload von Dateien sämtliche Metadaten, Lokalisierungspunkte und Geräteinformationen vor der Verschlüsselung in unserem System automatisch entfernt.

Über 30 Fremdsprachen und automatische Übersetzungsfunktion

Unser digitales Hinweisgebersystem steht Ihnen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Niederländisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Portugiesisch, Rumänisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch und vielen weiteren. Weitere Sprachen können problemlos auf Anfrage hinzugefügt werden.

Nicht nur das digitale Hinweisgebersystem ist komplett in die Sprachen übersetzt, sondern Unternehmen haben die Möglichkeit individuelle Rechtstexte in verschiedenen Sprachen anzupassen.

Compliance-Officer können Meldungen der Hinweisgeber:innen mittels der Übersetzungsfunktion (über 30 Sprachen) automatisch übersetzen lassen. Dadurch ist kein separater Export der Hinweise mehr erforderlich.

Maximale Barrierefreiheit für Hinweisgebende

Standardmäßig bieten wir den Meldeweg über Ihre Webseite an. Dort können User bequem über das Formular vom PC, Tablet oder Mobiltelefon Ihre Hinweise einreichen.

Optional binden wir eine Ihrer firmeneigenen Email-Adressen (bspw. hinweise@ihredomain.de) ein oder stellen einen Telefon-Roboter zur Verfügung, über den hinweisgebende Personen per Spracheingabe Meldungen machen können.

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