Compliance
von alvato

 

Ihre Lösung für die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes, Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz und Compliance-Fragestellungen.

In Zusammenarbeit mit

Verpflichtungen erfüllt!

Sie kennen das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) noch nicht, haben aber mehr als 50 Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen?

Dann sollten Sie sich kurz Zeit nehmen – wir informieren Sie hier gerne über die gesetzlichen Verpflichtungen, die auf Sie zukommen – und wie wir diese für Sie lösen können.

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Kein Compliance-Stress

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Keine Bußgelder und Reputationsschäden

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Zuverlässige Übernahme Ihrer Pflichten durch unsere Compliance Officer und Rechtsanwälte

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Experten für Straf-, Arbeits- und Steuerrecht

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Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragte

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Erfahrene Qualitäts- und Umweltmanagementberater

Die alvato Hinweisgeberplattform

Einfach, schnell und professionell die gesetzlichen Anforderungen mit unserem Hinweisgebersystem erfüllen.

Ihre Haftung auf uns übertragen!

Ihr gesamtes Haftungsrisiko aus den Anforderungen zur Einrichtung und zum gesetzeskonformen Betrieb Ihrer Hinweisgeber-Meldestelle aus dem HinSchG geht auf uns über.

Unser Versprechen

In der Bearbeitung Ihrer Hinweise agieren wir zu 100% neutral und unvoreingenommen. Wir verpflichten uns der absoluten Vertraulichkeit Ihnen und Ihren Mitarbeitenden gegenüber.

alvato Hinweisgebersystem

Das professionelle Hinweis-Meldestellenkonzept mit
360°-Betreuung

Unsere Pakete

Kostengünstig, planbar, pauschal – ohne verdeckte Kosten und völlig transparent

Unser Versprechen

Unser Versprechen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit geht weit über die gesetzlichen Forderungen hinaus.

Alles über die Risiken des HinSchG in unserem Whitepaper

Die Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetz ist durchweg mit Risiken und Stolpersteinen behaftet. Wir haben für Sie zusammengetragen, welche Herausforderungen entstehen können und wovor Sie sich schützen sollten. 

Erhalten Sie jetzt unser kostenloses Whitepaper per E-Mail – geben Sie einfach Ihre Email-Adresse ein und wir schicken es Ihnen umgehend zu.

Das sagen unsere Kunden

“Ich bin absolut begeistert von der alvato Hinweisgeber-Meldestelle! Als Unternehmerin war es mir schon immer wichtig, ein sicheres Umfeld für meine Mitarbeiter zu schaffen, in dem sie Bedenken oder Vorfälle anonym melden können. Die Plattform von alvato hat sich als unschätzbar wertvoll erwiesen. Die Benutzeroberfläche ist benutzerfreundlich, und die Möglichkeit, anonyme Meldungen zu machen, fördert die Offenheit und Transparenz in unserem Unternehmen. Die schnelle Reaktionszeit und die professionelle Handhabung der gemeldeten Vorfälle haben meine Erwartungen übertroffen. Ich kann alvato nur wärmstens empfehlen!”

— Anna M.,
Geschäftsführerin einer mittelständischen Kommunikationsagentur

"Die alvato Hinweisgeber-Meldestelle hat mir und meinem Team definitiv geholfen, eine sicherere Arbeitsumgebung zu schaffen. Die Möglichkeit, Bedenken anonym zu melden, hat dazu beigetragen, dass Mitarbeiter ihre Stimme erheben, ohne sich Sorgen machen zu müssen. Die Plattform ist einfach zu bedienen und die Berichterstattung ist detailliert. Allerdings hatte ich anfangs ein paar Schwierigkeiten bei der Bedienung, die Hr. Böttcher mit seiner Schulung aber schnell ausräumen konnte. So unangenehm die gesetzliche Verpflichtung auch erst einmal ist – die Lösung von alvato ist toll und wird von unseren Mitarbeitern hervorragend angenommen."

— Markus B.,
CIO bei einem Food-/Non-Food Großhandelsunternehmen

"Die alvato Hinweisgeber-Meldestelle bietet eine nützliche Möglichkeit, potenzielle Verstöße oder ethische Bedenken innerhalb eines Unternehmens zu melden. Die Plattform ist mehrsprachig nutzbar und ermöglicht eine zeitnahe Reaktion der Führungsebene auf gemeldete Vorfälle. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist gegeben, und die Investition in die alvato-Meldestelle trägt zur Integrität der Unternehmensführung bei."

— Alice Krejčová,
Inhaberin eines Unternehmens für Arbeitnehmerüberlassung

Vorteile einer Hinweisgeber-Meldestelle

Für Unternehmen

Für Hinweisgebende

Für die Gesellschaft

Frühwarnsystem

Durch frühzeitige Erkennung von Missständen, Problemen und Fehlverhalten lassen sich Schäden verhindern oder deren Auswirkungen vermindern.

Risikominimierung

Mit dem alvato Hinweisgebersystem beugen Sie rechtlichen Risiken durch eine frühzeitige Aufdeckung vor und minimieren damit etwaige Bußgelder.

Schutz vor Reputationsschäden

Sie übernehmen aktiv Verantwortung für die Einhaltung Ihrer Compliance-Regeln und schützen sich damit auch vor Reputationsschäden.

Anonymität der Hinweisgeber

Hinweisgebende Personen können vertaulich auf Missstände hinweisen, ohne Ihre Identität preisgeben zu müssen. Dies erhöht deutlich die Bereitschaft, potentielle Meldungen abzugeben.

Transparenz

Die angebotene Möglichkeit für Mitarbeitende, Meldungen abzugeben, schafft Transparenz, Klarheit und letztendlich Sicherheit für Hinweisgebende.

Unternehmenskultur

Mit dem alvato Hinweisgebersystem unterstützen Sie eine Unternehmenskultur, die kein mutwilliges Fehlverhalten erlaubt.

Bekämpfung von Fehlerverhalten

Die Möglichkeit, Missstände zu melden trägt maßgeblich zur Bekämpfung von Korruption, Belästigung, Betrug und anderem Fehlverhalten bei.

Positives Außenbild

Durch die Einführung und das Angebot einer Hinweismeldestelle stärken Sie das öffentliche wie auch interne Vertrauen in Ihre Organisation nachhaltig.

Vorbeugung von Verstößen

Eine Hinweisstelle wirkt auch nach außen abschreckend auf potentielle TäterInnen und beugt somit Fehlverhalten vor.

Nachgefragt:

Für wen ist ein Hinweisgebersystem verpflichtend?

Ab dem 17.12.2023 ist das Angebot eines Hinweisgebersystems in Betrieben und privatwirtschaftlichen Organisationen ab 50 Mitarbeitende gesetzlich verpflichtend.

Für Unternehmen >1.000 Mitarbeitende bereits schon vor diesem Termin.

Warum kann ich das nicht selbst intern betreiben?

Von einem eigenständigen internen Betrieb eines Hinweisgebersystems wird von JuristInnen grundsätzlich abgeraten.

Bei einem unternehmensinternen Betrieb können wichtige Kernforderungen des HinSchG nach Anonymität der hinweisgebenden Person nicht gewährleistet werden.

Zudem ist eine interne Ombudsperson sofort identifiziert. Der einhergehende Vertrauensverlust („er/sie könnte gegen mich ermitteln“) und die dadurch entstehenden Reputationsschäden spielen hier auch eine große Rolle.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass intern bestellte Ombudspersonen analog der Rollen des Datenschutzbeauftragten oder Betriebsrsäten einen besonderen Kündigungsschutz genießen.

Welche Rechtsberatung kann ich erwarten?

Eingehende Hinweise werden generell von unseren Compliance-Officern geprüft. Diese entscheiden, ob eine juristische Prüfung des Falles notwendig ist.

Sollte dies der Fall sein, haben wir Volljuristen aus den Bereichen Strafrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht an unserer Seite, die Ihren Fall zuverlässig prüfen.

Welche Art von Hinweisen können gemeldet werden?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (auch Whistleblower-Schutzgesetz genannt) kann je nach Land oder Region unterschiedlich sein. Es hat jedoch in der Regel das Ziel, Hinweisgeber, die Missstände oder Verstöße aufdecken, vor Repressalien und Benachteiligungen zu schützen. Die Arten von Hinweisen, die unter das Gesetz fallen, können vielfältig sein und umfassen in der Regel:

Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften: Hinweise auf Gesetzesverstöße, Steuerhinterziehung, Korruption oder Wirtschaftskriminalität.

Unternehmensinterne Regelverstöße: Hinweise auf Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien, Verhaltenskodexe oder ethische Grundsätze.

Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit: Meldungen von Gesundheits- oder Umweltgefahren, die die Öffentlichkeit betreffen.

Diskriminierung und Belästigung: Hinweise auf Diskriminierung, Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Finanzielle Unregelmäßigkeiten: Meldungen von Betrug, Manipulation von Finanzdaten oder Bilanzfälschung.

Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit: Hinweise auf potenzielle terroristische Aktivitäten oder andere Gefahren für die Sicherheit der Öffentlichkeit.

Verstöße gegen Verbraucherschutz: Meldungen von Produktsicherheitsproblemen oder unlauteren Geschäftspraktiken.

Gesundheits- und Sicherheitsverletzungen: Meldungen von Verstößen gegen Sicherheitsrichtlinien oder Arbeitsbedingungen, die die Gesundheit der Mitarbeiter gefährden.

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